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Rumänien Hundetötungsgesetz: Etappenerfolg für Tierschützer!

RUMÄNIENS APPELLATIONSGERICHT ERKLÄRT UMSETZUNG VON NEUEM TÖTUNGSGESETZ FÜR UNGÜLTIG!!!!

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(Bildquelle: AP Vadim Ghirda)

Das Bukarester Appellationsgericht hat der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN Recht gegeben und die so genannten Anwendungsnormen für das Streunerhunde-Tötungsgesetz als UNGÜLTIG ERKLÄRT!. Damit ist der gesamte Regierungsbeschluss AUFGEHOBEN, und das EINFANGEN und TÖTEN von STREUNENDEN HUNDEN in Rumänien ist nach den bestehenden Normen NICHT MEHR ERLAUBT. VIER PFOTEN hatte die Normen des Tötungsgesetzes bereits im Januar 2014 an.

„Die Entscheidung des Gerichts, die Anwendungsnormen aufzuheben, ist ein klares Signal, dass viele Dinge im Zusammenhang mit dem Tötungsgesetz nicht funktionieren”, sagt Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei VIER PFOTEN. „Sie gibt uns Zuversicht, dass wir unser Ziel erreichen können, den rein emotionalen Ansatz in einen rationalen zu wandeln, um die Streunerhunde-Problematik auf humane Weise zu lösen.”

Das Tötungsgesetz war im Oktober 2013 in Kraft getreten, die Anwendungsnormen des Tötungsgesetzes wurden im Dezember veröffentlicht. Kurz darauf starteten die Massentötungen von Strassenhunden. Bislang sind bereits TAUSENDE Hunde bereits getötet worden. VIER PFOTEN bereits im Januar 2014 aufgezeigt, dass mehrere Punkte dieses dem bestehenden Gesetzen widersprechen. „So können laut Anwendungsnormen Gemeinden das Töten von Streunerhunden an private Firmen übergeben. Damit wurden nicht nur einem Interessenskonflikt, sondern auch der Verschwendung öffentlicher Gelder Tür und Tor geöffnet“, erklärt Gabriel Paun. „Auch der Zugang der Bevölkerung zu städtischen Tierheimen war stark eingeschränkt. Dementsprechend schwer war es für Rumänen, einen Hund zu adoptieren.“


(Quelle: VIER PFOTEN)