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BUKAREST: ANZEIGE GEGEN DIE STADT, HUNDEBEHÖRDE UND SUBUNTERNEHMEN

Strafanzeige erstattet wegen AMTSMISSBRAUCH, TIERQUÄLEREI UND KORRUPTION!

Repräsentative Strafanzeige gegen das Rathaus von Bukarest, die ASPA und deren Subunternehnmen (private Hundefänger) wegen Verstoss gegen die Verpflichtung zur Einhaltung von Gerichtsurteilen erstattet

Quelle/Source:
Cutu-Cutu

Der Verein “Cutu-Cutu”, hat am Freitag, 18.07.2014 bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht gegen Vertreter des Rathauses Sektor 3, die ASPA und deren Subunternehnmen (private Hundefänger) wegen Verstoss gegen die Verpflichtung zur Einhaltung von Gerichtsurteile Anzeige erstattet.
Mit der Entscheidung 1982/
20.06.2014 wurden am 20.06.2014 durch das Appellationsgericht von Bukarest die Anwendungsregeln für die Ausführung des Euthanasie-Gesetzes ausgesetzt, d.h. seitdem ist das Einfangen und Töten von Strassenhunden in ganz Rumänien verboten!
Im Falle von “Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung” sieht das Strafgesetzbuch unter § Strafbarkeit.
Angezeigt wurden im Einzelnen folgende Delikte:
-“Amtsmissbrauch”, strafbar gem. 297 StGB -“Tierquälerei”, strafbar nach Tierschutzgesetz 9/2008, Art. 6 Art. 7 Index 1 -“Töten” und “Verbot der Euthanasie von Hunden, Katzen und anderen Tieren, mit Ausnahme der Tiere mit unheilbaren Krankheiten.”
-Diskriminierungs- und Korruptionsdelikte, wie z.B. die Tatsache, dass die ASPA gegenüber dem Rathaus pro gefangenen Hund “229 lei” abrechnet, was bereits von der Staatsanwaltschaft als überhöht untersucht wird.
Es werden damit sanktioniert: Bosheit, Dummheit, Grausamkeit und Täuschung.
Jeder, der seine Rechte verletzt sieht oder verletzt glaubt,  sollte ähnlich handeln.
Marcela Präsident Pisla

(Gepostet auf Map of Hope)